RSM Ebner Stolz Mittelstandstalk

12. Folge: Hinweisgebersysteme

Der Mittelstand muss handeln

Schlagzeilen zum Bereich Whistleblowing kommen derzeit gehäuft in der Presse vor. Oft haben Whistleblower nur einen sehr geringen Schutz gegenüber Repressalien, da es in Deutschland nur wenige Schutzvorschriften gibt. Doch das soll sich nun ändern: der Referentenentwurf eines sog. Hinweisgeberschutzgesetzes liegt nun vor.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 umgesetzt werden müssen, doch das Gesetzgebungsverfahren ist in der letzten Legislaturperiode gescheitert. Im Frühjahr hat nun das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines sog. Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Für größere Unternehmen besteht nun akuter Handlungsbedarf - sie müssen schnellstmöglich ein Hinweisgeberschutzsystem in ihrem Unternehmen implementieren! Und kleinere Unternehmen sollten dieses Vorhaben ebenfalls nicht auf die lange Bank schieben und zumindest schon einmal mit den Vorbereitungen beginnen.

Was hinter dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz steckt, worauf sich Mittelständler einstellen müssen und warum jetzt so großer Handlungsbedarf besteht, darüber spricht Julia Schmitt von F.A.Z.-Business Media mit den Wirtschaftsstrafrechtlern Philipp Külz und Christina Odenthal-Middelhoff, beide bei Ebner Stolz in Köln.

Bearbeitungsstand: 16.05.2022