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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen

Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. Whistleblower-Richtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.

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