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Globale Mindeststeuer - Herausforderung für mittelständische Unternehmen

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 21.12.2023 (BGBl. I 2023, Nr. 397) wurden die EU-Vorgaben, die wiederum auf dem BEPS 2.0-Projekt der OECD beruhen, in nationales Recht umgesetzt. Damit sind auch große mittelständische Unternehmensgruppen verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2024 zu prüfen, ob die Gewinne weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Wird diese Mindeststeuerbelastung nicht erreicht, ist ggf. eine entsprechende Ergänzungssteuer zu zahlen. Der sich aus den Anforderungen der Mindeststeuer ergebende Ermittlungs- und Deklarationsaufwand fordert betroffene Unternehmen enorm heraus. Umso wichtiger ist es, die Voraussetzungen für temporäre Erleichterungen frühzeitig zu prüfen.

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