
Veranstaltungsreihe
Arbeitsrechts-Frühstück
In Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen ist die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend. Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat entlastende Maßnahmen, insb. die Aufweichung des Schriftformerfordernisses in verschiedenen wirtschaftsrechtlichen Bereichen auf den Weg gebracht.
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09:00 - 11:00 Uhr
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RSM Ebner Stolz
Holzmarkt 1
50676 Köln -
Anmeldeschluss: 27.05.2025
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Einige der dort enthaltenen Regelungen wirken sich auch auf das Arbeitsrecht aus und sehen statt der Schriftform nunmehr erleichterte Formerfordernisse vor, z. B. bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen.
Nach langjähriger Rechtsprechung besaß eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert dafür, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war. Die Rechtsprechung hat zuletzt einige klarstellende Urteile zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen veröffentlicht und dabei die Rechte der Arbeitgeber gestärkt. Die Entwicklung dieser Rechtsprechung stellen wir Ihnen praxisnah vor.
Ein arbeitsrechtlicher Dauerbrenner über Jahrzehnte hinweg ist zudem das Thema Scheinselbständigkeit. Dem kommt vor allem dann größere Bedeutung zu, wenn bestimmte Aufgaben und Projekte an Freelancer outgesourct werden. Wir möchten mit Ihnen die in diesem Zusammenhang entstehenden Fallstricke gemeinsam erörtern.
Inhalte
- Neuere Entwicklungen bei Arbeitsunfähigkeit und Beweiswert von AU-Bescheinigungen
- Auswirkungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes auf das Arbeitsrecht
- Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Scheinselbständigkeit von Freelancern
Referenten Köln
Referenten Stuttgart
Referenten Hamburg
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.