de en

Koalitionsvertrag steht: Was in der Steuerpolitik geplant ist

14.04.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

CDU/CSU und SPD einigten sich am 09.04.2025 auf einen Koalitionsvertrag, so dass ein großer Schritt Richtung Regierungsbildung getan ist. Steuerpolitisch sind umfangreiche Maßnahmen geplant.

Basierend auf den Sondierungsergebnissen und der weiteren Ausarbeitungen durch 16 Arbeitsgruppen wurde im Kreis von 19 Vertreterinnen und Vertretern aus CDU/CSU und SPD eine Einigung auf den Koalitionsvertrag erzielt.

Besonders intensiv beraten wurden die Themen Migration, Wirtschaft und Steuern.

Im Bereich der Steuern finden sich folgende Aussagen im Koalitionsvertrag:

Unternehmensteuer und Investitionen

  • Einführung eines sog. Investitions-Booster in Form einer degressiven AfA auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027 (S. 45)
  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt (S. 45)
  • Verbesserung des Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG (S. 45)
  • Prüfung, ob ab 2027 gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können (S. 45).

Gewerbesteuer

  • Ergreifen von administrativen Maßnahmen, um Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen zu verhindern (S. 45 f)
  • Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von derzeit 200 % auf 280 % (S. 46).

Aussetzen der globalen Mindeststeuer

  • Festhalten an der globalen Mindeststeuer für große Konzerne (S. 46)
  • Unterstützung der Arbeiten auf internationaler Ebene für eine dauerhafte Vereinfachung (S. 46)
  • Einsetzen auf europäischer Ebene, dass aus der globalen Mindeststeuer keine Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb entsteht (S. 46)
  • Einsetzen für eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer innerhalb der EU (S. 136).

Einkommensteuer

  • Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur (S. 45)
  • Einführung einer Regelung, wonach bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt, und Verringerung der Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld (S. 45)
  • Verbesserung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags (S. 45)
  • Keine Veränderungen beim Solidaritätszuschlag (S. 45).

Förderung E-Mobilität

  • Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Firmenfahrzeugen auf 100.000 Euro (S. 7)
  • Einführung einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge (S. 7)
  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2035
  • Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg in klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen (S. 7).

Arbeitnehmer

  • Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht (S. 4)
  • Steigerung der Attraktivität einer Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder (S. 19)
  • Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen (S. 46)
  • Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters durch eine monatliche Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro (S. 46)
  • Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft Vollzeit (S. 46)
  • Dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale zum 01.01.2026 von derzeit 30 Cent auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer (S. 46).

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr und der Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr (S. 47)
  • Erhöhung der Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine von derzeit 45.000 Euro auf 50.000 Euro im Jahr (S. 47)
  • Wegfall des Erfordernisses der zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro (S. 47)
  • Keine Sphärenaufteilung mehr erforderlich, wenn gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlicher Tätigkeit weniger als jährliche Einnahmen von 50.000 Euro erzielen (S. 47).

Finanztransaktionsteuer

  • Unterstützung der Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene (S. 47).

Umsatzsteuer

  • Umstellung des Einfuhrumsatzsteuer-Erhebungsverfahrens auf ein Verrechnungsmodell (S. 11)
  • Dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie zum 01.01.2026 auf 7 % (S. 47)
  • Weitestgehende Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen (S. 62).

Stromsteuer

  • Senkung der Stromsteuer in einem ersten Schritt um mindestens 5 Cent/kWh für alle, mit dem Ziel möglichst schnell auf das europäische Mindestmaß zu kommen (S. 47)
  • Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte (S. 47).

Agrardiesel

  • Vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung (S. 47).

Steuerhinterziehung und -vermeidung

  • Maßnahmen zur Bekämpfung, insb. Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflicht, Einsatz für eine konsequente Aufnahme von unkooperativen Steuerhoheitsgebieten auf die „Schwarze Liste“ der EU, Erweiterung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei besonders schweren Fällen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung (S. 47)
  • Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von sog. Cum-Cum-Geschäften (S. 47)
  • Überführung der empirischen Steuerforschung in Zusammenarbeit mit den Ländern in leistungsfähige Strukturen (S. 48)
  • Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit (S. 48).

Reduzierung der Steuerbürokratie

  • Steuervereinfachung durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen angestrebt, z. B. durch die Einführung einer Arbeitstagepauschale (S. 48)
  • Vereinfachung der Besteuerung von Rentnern (S. 48)
  • Überprüfung jedes steuerrelevanten Gesetzgebungsverfahrens auf Vereinfachung und Digitalisierung (S. 48)
  • Stärkung der Finanzverwaltung mit stärkerer Digitalisierung und KI (S. 48)
  • Sukzessive Ausweitung der vorausgefüllten und automatisierten Steuererklärungen für einfache Steuerfälle (S. 48)
  • Sukzessive Umstellung von Körperschaften und Personengesellschaften auf die Selbstveranlagung (S. 48).

Forschung & Entwicklung

  • Deutliche Anhebung des Fördersatzes und der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage sowie Vereinfachung des Verfahrens (S. 80)
  • Bereichsausnahmen für Forschung im Umsatzsteuergesetz (S. 79).

Sonstige Maßnahmen

  • Bestrebungen die KMU-Schwelle auf europäischer Ebene anzuheben (S. 11)
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien (S. 24)
  • Anpassung des steuerlichen Rechtsrahmen für den Querverbund (S. 46)
  • Einführung einer Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro ab dem 01.01.2027 (S. 60)
  • Rückgängigmachung der Erhöhung der Luftverkehrssteuer und Reduzierung luftverkehrsspezifischer Steuern, Gebühren und Abgaben (S. 27).

Zudem sollen insgesamt Bürokratielasten reduziert und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Dazu soll ein Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung gebildet werden.

Hinweis: Über die Koalitionsvereinbarung wird in der SPD noch im Wege eines Mitgliederentscheids abgestimmt. Die CDU plant einen kleinen Parteitag, auf dem eine Abstimmung erfolgen soll. Seitens der CSU trifft der Parteivorstand die Entscheidung. Sollten alle drei Beschlüsse positiv ausfallen, könnte Friedrich Merz am 07.05.2025 im Bundestag zum neuen Bundeskanzler gewählt werden.