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ECOFIN-Rat: Russland auf EU-Blacklist

20.02.2023 | < 2 Minuten Lesezeit

Der Rat der EU „Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN-Rat), repräsentiert durch die EU-Finanzminister, hat am 14.02.2023 beschlossen, u. a. Russland auf die EU-Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen zu nehmen.

Neben Russland werden zudem die Britischen Jungferninseln und Costa Rica neu aufgenommen sowie die Marshallinseln wieder aufgeführt (s. Pressemitteilung vom 14.02.2023).

Für Jurisdiktionen, die in der EU-Blacklist benannt werden, gelten nach nationalem Steueroasen-Abwehrgesetz u. a. Verschärfungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung, eine Ausdehnung der Quellensteuererhebung auf weitere Einkünfte, Einschränkungen bei der Anwendung von DBA-Regelungen sowie gesteigerte Mitwirkungspflichten. Die neu aufgeführten Staaten sind davon ab 2024 betroffen, sofern die Steueroasen-Abwehrverordnung bis Jahresende entsprechend an die neue EU-Blacklist angepasst wird. In den Folgejahren würden weitere Verschärfungen bei der Dividendenbesteuerung und beim Betriebsausgabenabzug hinzukommen.

Hinweis: Die EU-Blacklist hat darüber hinaus Auswirkungen auf die Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC6).