Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit Neuseeland am 01.05.2024

13.05.2024 | < 2 Minuten Lesezeit

Das zwischen der EU und Neuseeland vereinbarte Freihandelsabkommen ist ab dem 01.05.2024 anwendbar.

Durch die EU-Kommission wird die Einsparung von rund 140 Mio. Euro Zöllen jährlich für in der EU ansässige Unternehmen prognostiziert. Durch die Einsparung von Zöllen eröffnen sich für die Unternehmen zudem neue Marktchancen, welche den Handel zwischen der EU und Neuseeland perspektivisch weiter vorantreiben. Nachdem der Warenverkehr mit Neuseeland in den letzten Jahren bereits zugenommen hat, ist die EU derzeit auf Platz drei der größten Handelspartner Neuseelands. Erwähnenswert ist zudem die Einbeziehung des Pariser Klimaabkommens, welches einen bedeutenden Schritt in Richtung eines nachhaltigen Marktes darstellt.

Für Unternehmen empfiehlt sich, zu evaluieren, welche Chancen und Entwicklungspotenziale das Freihandelsabkommen bietet, insbesondere im Hinblick auf den Im- und Export spezifischer Produktarten.

Weitere Informationen sowie Hinweise zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland finden Sie hier.