
Trumps Zollpolitik - Handlungsempfehlungen für die deutsche Wirtschaft
Mit der Wiederwahl Donald Trumps als Präsident der USA wird im Rahmen seiner „America First“-Strategie u. a. der Fokus auf Maßnahmen zur Stärkung der amerikanischen Wirtschaft gelegt. Allen voran steht hierbei die Einführung umfangreicher Zölle für den Import von Waren in die USA. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Deutschland als Exportnation. Aber es gibt auch Möglichkeiten, die deutsche Unternehmen nutzen können - wir zeigen welche.
Trump und die Zölle
Zölle werden weltweit genutzt, um die eigene Wirtschaft zu schützen und politische Ziele durchzusetzen.
Die Wiederaufnahme von Trumps Zollpolitik dient in erster Linie als Verhandlungsmittel. Deutschland und die EU können hierauf reagieren und im Gegenzug bestimmte US-Waren mit EU-Strafzöllen belegen.
Auswirkungen auf die deutsche Exportwirtschaft
Der US-Markt ist sowohl einfuhr- wie auch ausfuhrseitig in den letzten 20 Jahren zunehmend wichtiger für die deutsche Wirtschaft geworden. Es ist davon auszugehen, dass von der Einführung der US-Einfuhrzölle in erster Linie die Automobilindustrie sowie deren Zulieferer, die Pharma-, Chemie- und Kosmetikindustrie sowie der Maschinenbau betroffen sind.
Am 12.03.2024 wurden die Ausnahmeregelungen für die Einfuhr von Stahl und Aluminium aus bestimmten Ländern (u. a. Deutschland) ausgesetzt, wodurch Zölle i. H. v. 25 % bei der US-Einfuhr fällig werden. Derzeit ist noch unklar, ob weitere Zölle gegen die EU und damit auch Deutschland verhängt werden sollen, weswegen der Großteil der mittelständischen Unternehmen noch abwartet und keine Vorbereitungen trifft. Deutsche Unternehmen, die sich in diesem Zuge auch mit erhöhten Kosten konfrontiert sehen, sollten jedoch aufgrund der aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Situation schon jetzt Optimierungsmaßnahmen ergreifen.
Neue Chancen könnten sich bspw. dadurch ergeben, dass seitens der deutschen bzw. der EU-Politik, wie bereits am Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten (u. a. Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) zu sehen ist, neue Allianzen geschlossen werden, um neue Märkte zu erschließen. Auch die wirtschaftlichen Beziehungen zu Indien sollen ausgebaut werden. Für deutsche Unternehmen ist es in jedem Fall wichtig, alle potenziellen Produktions- und Absatzländer in Erwägung zu ziehen.
Es ist generell ratsam, nicht von einem bestimmten Markt abhängig zu sein, und deutsche Unternehmen könnten von einer Anpassung ihrer Beschaffungsstrategie auf neue Produktionsländer profitieren.
Zoll-Strategien für deutsche Unternehmen
Deutschen Unternehmen stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung, um auf die protektionistischen Maßnahmen der USA zu reagieren. Zoll fällt nur bei Waren an, die in einem Land verbleiben und in dessen Wirtschaftskreislauf eingehen. Durch einen geschickten Umgang mit Zöllen kann die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens erhöht werden. Dabei kommen u. a. folgende Zollmaßnahmen in Frage:
Korrekte Tarifierung:
Jede Ware besitzt eine bestimmte Codenummer und einen zugehörigen Zollsatz. Auch die USA regeln ihre neuen Zölle über diese Nummer. Kupferdraht mit Isolierung wird etwa anders behandelt als blanker Kupferdraht. Ist eine Ware falsch tarifiert, führt dies häufig zu einer Überzahlung oder zu Nacherhebung von Einfuhrabgaben. Bei manchen Gütern, wie bspw. Ersatzteilen oder Warenzusammenstellungen, kann die Tarifierung komplexer sein. Unternehmen, die unsicher sind, können bei den Behörden eine verbindliche Zolltarifauskunft anfordern. Dabei sollten sich Unternehmer allerdings vorab beraten lassen, um nicht zum Schluss anders als beabsichtigt eingruppiert zu werden.
Veredelung:
Für Waren, die in Deutschland nur verarbeitet werden, um anschließend wieder exportiert zu werden, entfallen die Zollabgaben. Ein Unternehmen, das bspw. pharmazeutische Wirkstoffe aus den USA vorrübergehend in Deutschland einführt, um dort eine Anreicherung mit Trägermaterial sowie anschließender Verpackung in unterschiedlichen Einheiten (Kapseln, Ampullen etc.) vorzunehmen und diese anschließend wieder ins Ursprungsland oder andere Märkte schickt, kann eine Zollbefreiung für die „Aktive Veredelung“ beantragen. Umgekehrt lassen deutsche Unternehmen einzelne Produktionsschritte an Waren vielfach in Drittländern vornehmen, weil dort die Lohnkosten geringer sind oder spezielles Wissen besteht. So werden bspw. Karosserieteile wie Autotüren vorübergehend in Drittländer ausgeführt und dort lackiert oder anderweitig verarbeitet. Bei der Wiedereinfuhr können diese Teile von den Zollabgaben befreit bzw. muss nur der Mehrwert verzollt werden.
Optimierung der Lieferketten unter Nutzung von Präferenzabkommen:
Unternehmen sollten sich mit ihrer Lieferkette auseinandersetzen, um mögliche Zollabgaben in bestimmten Ländern vermeiden zu können. Im Rahmen der Beschaffung kann sich frühzeitig die Überlegung lohnen, aus welchen Ländern die Waren, Rohstoffe und weitere Materialien bezogen werden sollten. Viele Länder und Ländergruppen haben miteinander sog. Präferenzabkommen geschlossen, welche unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, die die Waren erfüllen müssen, gegenseitige Zollfreiheiten ermöglichen. Eines der jüngsten Beispiele ist das bereits eingangs erwähnte Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten.
Zolllager:
Mit der Einrichtung eines Zolllagers können Waren unverzollt, unversteuert und zeitlich unbegrenzt gelagert werden. Die Verzollung und Versteuerung fällt erst ab dem Zeitpunkt der Entnahme aus dem Lager an und bietet damit einen deutlichen Liquiditätsvorteil. Wird bspw. ein Produkt aus Indien importiert, gelagert und weiter in die USA geschickt, muss es zu keinem Zeitpunkt in der EU verzollt werden. Das ist interessant für Handelsunternehmen oder auch Unternehmen mit weltweiten Lieferketten. Für mittelständische Unternehmen sind u. a. aus Platzgründen und aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwands oftmals Lager von Vorteil, die von einer Spedition unterhalten werden.
Fazit
Deutschen Unternehmen ist zu empfehlen, sich rechtzeitig mit den Themen Zoll und Außenwirtschaft auseinander zu setzen und unternehmensinterne Ressourcen für diese Bereiche zur Verfügung zu stellen. Häufig können entsprechende Maßnahmen bereits nach zwei bis sechs Monaten umgesetzt sein.
Es ist davon auszugehen, dass die USA weitere Zölle gegenüber Ursprungswaren der EU verhängen. Zölle können jedoch unter Nutzung bestimmter Zollverfahren oder optimal genutzter Lieferketten reduziert oder ausgesetzt werden. Eine dahingehende Prüfung der Lieferketten und Zollprozesse durch entsprechende Experten ist gerade jetzt und überdies regelmäßig zu empfehlen.
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