ESMA veröffentlicht EU-Enforcementreport mit ihren Erkenntnissen für das Jahr 2022
Die ESMA (European Securities and Markets Authority) veröffentlichte am 29.03.2023 einen Bericht über die durchgeführten Enforcementaktivitäten innerhalb Europas sowie die Ergebnisse der Überprüfung der Einhaltung der in 2022 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und Berichtsanforderungen der Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden.
Die nationalen Enforcement-Stellen prüften im Jahr 2022 insgesamt 640 IFRS-Emittenten (in 2021: 711 IFRS-Emittenten); dies entspricht ca. 16 % (in 2021: 17 %) aller IFRS-Emittenten. Davon wurden insgesamt 425 Prüfungen mit einem unbegrenztem Prüfungsscope durchgeführt. Die Prüfungen führten zu 225 (in 2021: 250) Durchsetzungsmaßnahmen, bei denen wesentliche Abweichungen von den IFRS festgestellt wurden.
Wie bereits in der Vergangenheit wurden insbesondere Mängel in den folgenden Bereichen betreffend die Bilanzierung und Bewertung festgestellt:
- Finanzinstrumente (24 %),
- Darstellung des Abschlusses (13 %),
- Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten (10 %),
- Umsatzerlösrealisierung (8 %) sowie
- Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Leasing (je 5 %).
Die wesentlichen Mängel in Bezug auf Angabepflichten betreffen weitgehend die gleichen Bereiche:
- Darstellung des Abschlusses (16 %),
- Finanzinstrumente (15 %),
- Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten (11 %) sowie
- Umsatzerlösrealisierung und Segmentberichterstattung (je 9 %).
Des Weiteren enthält der Bericht Informationen über die Prüfung der nicht-finanziellen Berichterstattung. Hierbei wurden insgesamt 403 Emittenten (in 2021: 711 Emittenten) untersucht. Dabei führten die Prüfungen zu 100 Durchsetzungsmaßnahmen (25 %; in 2021: 10 %), die insbesondere die Angaben nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung und wichtige Leistungsindikatoren betreffen.
Der ESMA-Enforecementreport befasst sich auch mit der ESEF-Berichterstattung hinsichtlich der Darstellung der Jahresfinanzberichte gemäß den XHTML-Vorschriften bzw. der Kennzeichnung der IFRS-Konzernabschlüsse gemäß den iXBRL-Vorschriften. Die Durchsetzungsmaßnahmen betreffen 252 Emittenten.
Hinweis: Der vollständige Bericht ist in englischer Sprache auf der Internetseite der ESMA verfügbar und unter folgendem Link abrufbar: [https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2023-03/ESMA32-63-1385_2022_Corporate_Reporting_Enforcement_and_Regulatory_Activities_Report.pdf].