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Omnibus-Vorschläge und VSME: Einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung im Mittelstand

01.04.2025 | 3 Minuten Lesezeit

Mit dem "Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs" (VSME) stellt die EU mittelständischen Unternehmen ein schlankes Instrument für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung. Der VSME ermöglicht eine vereinfachte und kosteneffiziente Nachhaltigkeitsberichterstattung auf freiwilliger Basis.

Warum freiwillige Berichterstattung?

Die freiwillige Berichterstattung gemäß den VSME-Kriterien eröffnet Chancen zur einfachen Kommunikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Gleichzeitig bieten VSME-Berichte eine gute Gelegenheit, die Resilienz des Unternehmens gegenüber verschiedenen Risikoszenarien zu erhöhen. Ebenso können damit die Anfragen großer Kunden bedient werden, die aufgrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu Berichterstattung über ihre Wertschöpfungsketten verpflichtet sind. Die Entwicklung von vorausschauenden Maßnahmen im Zusammenhang mit VSME dienen der Risikominimierung, der zukunftssicheren Aufstellung der eigenen Organisation und nicht zuletzt der Vorbereitung auf zukünftige regulatorische Anforderungen.

VSME als Alternative zu den ESRS

Die Einführung des VSME ist für viele mittelständische Unternehmen eine willkommene Alternative zum umfassenden Regelwerk der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Die Chance zur vereinfachten Berichterstattung ergibt sich aus den geplanten Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit den sog. Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vom 26. 02.2025. Darin wird eine Vereinfachung und Harmonisierung bestehender Vorschriften angestrebt – dies umfasst auch die Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“, Richtlinie (EU) 2022/2464).

Die Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission sehen vor, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden verpflichtet sind, die Berichtsanforderungen der CSRD zu erfüllen, wodurch bisher verpflichtete große Unternehmen von der künftigen Berichtspflicht ausgenommen wären.

Der VSME-Standard in der Fassung vom Dezember 2024 dient der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) als Basis für die Entwicklung einer Standard-Fassung speziell für bisher CSRD-berichtspflichtige Unternehmen (“Wave 2”). Diese Fassung des VSME-Standards soll zeitnah nach Verabschiedung der Omnibus-Richtlinie veröffentlicht werden. Die EU-Kommission will damit auch den Berichtsdruck von mittelständischen Unternehmen nehmen, der sich aus den immer umfangreicher werdenden Abfragen von CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen ergibt („Trickle-Down-Effekt“). Mithilfe des VSME wird diese „Berichtskette“ und der damit zusammenhängende administrative Aufwand bewusst beschränkt („Value Chain Cap“). Gleichzeitig bietet der VSME einen einheitlichen Berichtsrahmen, an dem sich die berichtenden Unternehmen verbindlich orientieren können.

Der VSME im Einzelnen

Der im Dezember 2024 durch die EFRAG vorgestellte VSME ist eine erste Maßnahme zur Vereinfachung und Konsolidierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwenderkreises. Der Standard bietet eine einheitliche Grundlage für die Darstellung von ESG-Daten, die häufig von Geschäftspartnern, Banken und Investoren gefordert werden.

Der freiwillige Standard gliedert sich in zwei Module: ein Basic Modul, das wesentliche Kennzahlen wie Treibhausgasemissionen und Wasserverbrauch abdeckt, und ein Comprehensive Modul für detailliertere Berichtsinhalte.

Somit stellt der VSME eine praktikable Lösung für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte nach einer einheitlichen Grundlage dar. Für viele kleine und mittelgroße Unternehmen bietet er zudem einen einfachen Einstieg in die strukturierte ESG-Berichterstattung. Ebenso dürfte ein VSME-Bericht zur Verbesserung in den einschlägigen Ratings beitragen und einen leichteren Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen ermöglichen. Die Einführung des VSME-Standards bietet Unternehmen somit mehrere Vorteile:

  1. Aktives Nachhaltigkeitsmanagement und verbessertes Risikomonitoring (Resilienz des Unternehmens)
  2. Bessere Finanzierungsmöglichkeiten durch die Berücksichtigung von ESG-Kriterien (bessere Nachhaltigkeitsratings durch erhöhte Transparenz)
  3. Langfristige Rechtssicherheit durch Vorbereitung auf umfängliche Berichtsanforderungen
  4. Aufbau einer strukturierten und kosteneffizienten Berichterstattung

Der VSME stellt gerade für jene Unternehmen, die nach den Omnibus-Vorschlägen nicht mehr CSRD-berichtspflichtig sind (häufig zwischen 250 und 1.000 Mitarbeitende), eine interessante Alternative dar, um auf freiwilliger Basis in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusteigen. Viele dieser Unternehmen hatten bereits Vorbereitungen getroffen, um die Anforderungen der CSRD bedienen zu können, etwa durch die Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS. Gerade für diese Unternehmen erarbeitet die EFRAG derzeit eine VSME-Fassung, die zeitnah nach Verabschiedung der Änderungsrichtlinie eingeführt werden soll. Betroffene Unternehmen sollten die bis zur Finalisierung des Omnibus-Pakets verbleibende Zeit nutzen, um sich anhand des VSME mit den Berichtsinhalten und den erforderlichen Prozessen der Datenbeschaffung zu beschäftigen.

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