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Prüfung eines bestehenden Risikomanagementsystems

29.08.2024 | < 2 Minuten Lesezeit

Unsere Leistungen reichen von der Überprüfung der Einhaltung der grundsätzlichen Standards bis hin zur Prüfung der Systeme im Fall von Pflichtprüfungen (z.B. bei börsennotierten Gesellschaften) oder freiwilligen Prüfungen (z.B. auf Wunsch eines Aufsichtsgremiums oder vor dem Hintergrund des Fragenkatalogs nach Haushaltsgrundsätzegesetz). Der Auftragsumfang wird mit Ihnen vereinbart.
 

In der Praxis werden Risikomanagementsysteme häufig von der Internen Revision überprüft. Bei kleineren Unternehmen, aber auch beim Mittelstand, ist oft keine systematische Prüfung vorgesehen. Hier bietet sich an, diese von Zeit zu Zeit durchführen zu lassen. So kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem implementierten System nicht um einen Papiertiger handelt und dass die Prozesse, so wie Sie es sich einmal überlegt haben, auch tatsächlich durchgeführt werden.

Natürlich werden wir Ihnen im Rahmen unserer Prüfung nicht nur Schwachstellen aufzeigen, sondern auch Lösungsmöglichkeiten. Hier hilft Ihnen und uns unser breiter Erfahrungshintergrund im Bereich unserer interdisziplinären Tätigkeit und speziell auch im Bereich der Einführung solcher Systeme.