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Steuerberatung

WirtschaftsWoche: RSM Ebner Stolz und Philipp Külz gehören zu den Top-Adressen für Steuerrecht in Deutschland

Phil­ipp Külz, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Steu­erecht und Part­ner bei RSM Eb­ner Stolz, wurde von der „Wirt­schafts­Wo­che“ als „TOP An­walt“ für Steu­er­recht aus­ge­zeich­net. Da­mit gehört RSM Eb­ner Stolz zu den „TOP Kanz­leien 2024“ im Be­reich Steu­er­recht.​

Das Han­dels­blatt Re­se­arch In­sti­tute be­fragte mehr als 1.300 Ju­ris­ten in 172 Kanz­leien nach ih­ren re­nom­mier­tes­ten Kol­le­gen für Steu­er­recht. Die Vor­schläge wur­den an­schließend von ei­ner Ex­per­ten­jury be­wer­tet. Das Er­geb­nis ist eine Liste mit 17 führen­den Kanz­leien und 25 be­son­ders emp­foh­le­nen Anwälten.

Neben Zöllen sind auch weitere Handelshemmnisse denkbar, die europäische Unternehmen hart treffen© Philipp Külz, Rechtsanwalt und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln

Zu­gleich wurde RSM Eb­ner Stolz in die Liste der „TOP Kanz­leien 2024“ im Rechts­ge­biet „Steu­er­recht“ auf­ge­nom­men.

Hinweis

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zum Ran­king der Top-Anwälte und -Kanz­leien fin­den Sie im WiWo-On­line-Ar­ti­kel „Ne­ben Zöllen sind auch wei­tere Han­dels­hemm­nisse denk­bar, die eu­ropäische Un­ter­neh­men hart tref­fen“.

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