Tätigkeitsschwerpunkte
- Krankenhausrecht
- Kooperationen und Transaktionen im Gesundheitswesen
- Vertrags(zahn-)arztrecht
- Beratung im Rahmen ambulanter, stationärer und sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen
- Abrechnung stationärer und ambulanter Krankenhausleistungen
Branchen
Gesundheit und Soziales
Werdegang
- Ausbildung zur Rechtspflegerin bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Gießen
- 2001 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 2013 Fachanwältin für Medizinrecht
- 11 Jahre anwaltliche Beratung in einer renommierten medizinrechtlichen Kanzlei
- 3 Jahre Justiziarin eines Universitätsklinikums (unter anderem als Leitung der Rechtsabteilung)
- Seit November 2020 bei RSM Ebner Stolz
Mitarbeit in Fachgremien
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
Publikationen
- MedR 2021, 991 ff.: „Wahlleistungsvereinbarung: Bestätigung des Mehrwahlarztsystems und Abrechnung von ärztlichen Wahlleistungen“, Anmerkung zum Beschluss des OLG Karlsruhe vom 18.01.2021 - 13 U 389/19 (mit
Dr. Sarah Gersch-Souvignet)
Persönliche Leidenschaften
Lesen, meine Familie