Kerstin Reinhard
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
- kerstin.reinhard@ebnerstolz.de
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Standort Köln
Holzmarkt 1
50676 Köln
Tel. +49 221 20643-688
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
- Krankenhausrecht
- Kooperationen und Transaktionen im Gesundheitswesen
- Vertrags(zahn-)arztrecht
- Beratung im Rahmen ambulanter, stationärer und sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen
- Abrechnung stationärer und ambulanter Krankenhausleistungen
BRANCHEN
Gesundheit und Soziales
Publikationen
- MedR 2021, 991 ff.: „Wahlleistungsvereinbarung: Bestätigung des Mehrwahlarztsystems und Abrechnung von ärztlichen Wahlleistungen“, Anmerkung zum Beschluss des OLG Karlsruhe vom 18.01.2021 - 13 U 389/19 (mit
Dr. Sarah Gersch-Souvignet)
WERDEGANG
- Ausbildung zur Rechtspflegerin bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Gießen
- 2001 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 2013 Fachanwältin für Medizinrecht
- 11 Jahre anwaltliche Beratung in einer renommierten medizinrechtlichen Kanzlei
- 3 Jahre Justiziarin eines Universitätsklinikums (unter anderem als Leitung der Rechtsabteilung)
- Seit November 2020 bei RSM Ebner Stolz
MITARBEIT IN FACHGREMIEN
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein