Mit der Änderung der Lohnsteuer-Richtlinie zum Lohnsteuereinbehalt vom laufenden Arbeitslohn für Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer auch nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslohn bezogen hat, R 39b.5 Abs. 2 S. 4 Lohnsteuer-Richtlinie 2023, zum 01.01.2023 ergaben sich unzählige Fragen und Rechtsunsicherheiten ...lesen Sie mehr
Global Mobility
Mittelständische Unternehmen sind längst global unterwegs und in vielen Ländern der Welt mit eigenen Standorten und Mitarbeitern vor Ort. Klassischerweise werden hierzu Mitarbeiter in einzelne Staaten entsandt oder Mitarbeiter werden gar für denselben Arbeitgeber gleich in mehreren Ländern beschäftigt. Zudem eilen sog. Commuter rund um den Globus von einem zum anderen Projekt und Geschäftsführer leiten Unternehmen in verschiedenen ausländischen Staaten gleichzeitig. Darüber hinaus sind Themen wie „Remote Working“, „Employer of Record“, „Digital Nomads“ oder die Beschäftigung von Freelancern fester Bestandteil der Formen des grenzüberschreitenden Arbeitens. Unternehmen und deren Mitarbeiter nutzen diese flexiblen Formen auf globaler Basis. Dabei befindet sich das „Homeoffice“ nicht selten in einem anderen Land als dem Land, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Abgesehen von den vielfältigen Vorteilen, die diese verschiedenen Formen des Arbeitens über die Grenze hinweg mit sich bringt, bestehen zahlreiche Fallstricke.
Denn in besagten Konstellationen sind regelmäßig mehrere Staaten beteiligt, die eigene Interessen verfolgen, die wiederum mit den Belangen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Einklang zu bringen sind. Die Gestaltung entsprechender Regelungen ist oftmals schwierig, wenn nicht gar ohne umfassendem Know-how so gut wie unmöglich. Hier überlagern sich arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen und erfordern abgestimmte Lösungen. Nicht immer besteht Interessengleichheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Betriebsstättenrisiken, angemessene Verrechnungspreise und die Vermeidung etwaiger Quellensteuerbelastungen sowie umsatzsteuerliche Folgen dürfen dabei ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Auch für die betroffenen Mitarbeiter ergeben sich aufgrund der Beteiligung von verschiedenen Staaten vor allem steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen.
Diese sind ohne einen Berater mit umfassendem Know-how und internationales Netzwerk oftmals nur schwer zu bewältigen.
Unser interdisziplinär arbeitendes Team im Bereich Global Mobility steht Ihnen bei der Bewältigung der Vielzahl an Fragestellungen unter Berücksichtigung der in- und ausländischen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben zur Seite. Schließlich sollen grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätze nicht an Formalitäten scheitern, sondern zu einem Gewinn sowohl für das Unternehmen als auch für den Mitarbeiter werden!