Im Jahr 2023 haben viele Unternehmen staatliche Entlastungen im Rahmen der Erdgas-Wärme-Preisbremse sowie der Strompreisbremse erhalten. Diesbezüglich besteht für Unternehmen in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Einreichung einer Schlussrechnung. Die maßgebliche Frist für deren Einreichung an die Energieversorger ist grundsätzlich der 31.05.2024. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zufolge ist in begründeten Fällen die Beantragung einer Fristverlängerung bis zum 02.09.2024 möglich. Die Beantragung der Fristverlängerung erfolgt über das Portal der Prüfbehörde (https://pruefbehoerde.pwc.de/). ...lesen Sie mehr
Energiekrise
Signifikante Preiserhöhungen für die Energieversorgung, mögliche Rationierungen und die damit einhergehende Gefahr des Zusammenbruchs von Wertschöpfungsketten haben nicht nur auf die deutsche Wirtschaft, sondern auf die gesamte Gesellschaft weitreichende Auswirkungen.
Die Bundesregierung hat dies erkannt und auf die rapide steigenden Energiepreise bereits mit zahlreichen Maßnahmen reagiert. Weitere Maßnahmen sind geplant und werden derzeit diskutiert.
Für viele Unternehmen stellt sich nun die drängende Frage, wie auf die Preissteigerungen sowie eine drohende Störung der Energieversorgung reagiert werden kann. Daneben steigt das Interesse an mittel- und langfristigen Lösungen, mit denen der Energieverbrauch reduziert oder eine Autarkie von Preissteigerungen am Markt erzielt werden kann.
Mit unserem multidisziplinären Ansatz stehen wir Ihnen im Umgang mit den aktuellen Herausforderungen zur Seite und unterstützen Sie dabei, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um auch diese Krisensituation zu meistern.