Forschungsförderung

Konkurrenzfähig bleibt nur, wer seine Geschäftsmodelle ständig überdenkt und weiterentwickelt. Angesichts des rasanten Technologiewandels sind Investitionen in Forschung und Entwicklung unerlässlich. Die meisten OECD-Staaten unterstützen die Forschung und Entwicklung in Unternehmen schon lange - nur Deutschland hielt sich damit zurück. Zwischenzeitlich holt aber auch Deutschland in der Forschungsförderung auf. Denn: gerade die Innovationskraft der deutschen Unternehmen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die technologische und wirtschaftliche Entwicklung gab letztlich den Anstoß für eine neue steuerliche Forschungsförderung in Deutschland. Denn die Unternehmen in den führenden Industrieländern weltweit investieren aktuell mehr in immaterielle Vermögenswerte wie Design, Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Software, als in traditionelle Sachanlagen wie Maschinen, Gebäude und Computer. Quer durch alle Industriebranchen ist der Einsatz von immateriellen Vermögenswerten zunehmend für langfristigen Erfolg maßgeblich. Das zeigt sich auch im internationalen Steuerwettbewerb, in dem es insbesondere um die Attraktivität eines Landes für Investitionen und Innovationen geht.

Endlich hat nun der deutsche Gesetzgeber eine steuerliche Forschungsförderung geschaffen, um wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen für Investoren zu bieten. Ziel ist es, dass insbesondere mittelständische Unternehmen vermehrt in Forschung und Entwicklung investieren. Doch ganz so einfach ist es nicht, sich durch den Antragsdschungel und die Voraussetzungen zu kämpfen. Welche FuE-Projekte können überhaupt gefördert werden? Wo ist der Antrag zu stellen und was muss offengelegt werden? Wie hoch fällt die Förderung letztlich aus?

Gefragt ist nicht nur Expertise im Steuerrecht, sondern auch Erfahrung in der Beantragung von staatlichen Beihilfen. Gerade bei der Antragstellung kann der Teufel im Detail stecken. Ein multidisziplinär aufgestelltes Beraterteam von Ebner Stolz, bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Beihilfeexperten unterstützt Sie gerne, damit Sie für Ihr FuE-Projekt die maximale Förderung herausholen können.

Unsere Leistungen im Überblick

FuE-Pro­jekt­be­ra­tung

  • Identifikation potenziell förderfähiger Projekte
  • Beratung bei der Definition und Darstellung der begünstigten Projekte
  • Projektbeschreibung: Aufstellung bzw. Anpassung des Projektplans an die Erfordernisse des Forschungszulagengesetzes
  • Unterstützung bei der Suche nach Projektpartnern
  • Anleitung zur Abgrenzung der förderfähigen Personalausgaben und Ausgaben bei der Auftragsforschung
  • Unterstützung bei der Antragstellung für Zwecke der Bescheinigung zur Förderfähigkeit

Pro­jekt­ma­nage­ment

  • Hilfestellung bei der Dokumentation und Berechnung der förderfähigen Kosten, insbesondere Erstellung eines Konzepts zur Zeiterfassung von in im FuE-Bereich tätigen Mitarbeitern (Muster-Templates)
  • Datenanalyse im Hinblick auf förderfähige FuE-Kosten
  • Umsetzungsüberwachung und -begleitung
  • Übernahme der Projektkoordination
  • Risiko- und Änderungsmanagement
  • Analyse und Abgrenzung verschiedener Fördermöglichkeiten zum Ausschluss etwaiger Doppelbeantragungen von staatlichen Förderungen

Pro­jek­tab­rech­nung

  • Unterstützung bei der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt
  • Begleitung von Kontrollen erhaltener Zulagen durch nachfolgende Prüfinstanzen (z. B. im Rahmen von Betriebsprüfungen)
  • Beratung bei drohenden/anstehenden Kürzungen der Forschungszulage

Unsere Publikationen