Auch in erfolgreichen und sehr gut geführten Unternehmen kann der Verdacht von Straftaten durch Mitarbeitende oder Organmitglieder im Raum stehen. Dies gilt umso mehr, seit entsprechende Verstöße im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einfacher gemeldet werden können. In derartigen Verdachtsfällen sind die Führungskräfte bzw. das Aufsichtsgremium verpflichtet, den Vorwurf unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit umfassend aufzuklären. Dabei drohen zahlreiche rechtliche und organisatorische Fallstricke, die häufig die Hinzuziehung externer Berater erforderlich machen. ...lesen Sie mehr
Compliance & Investigations
Wenn es darum geht, hohe Geldbußen, Strafen und massive Rufschädigungen zu vermeiden, ist Vorbeugen immer besser als Nachsorgen. Was aber tun, wenn der Verdacht eines Compliance-Verstoßes nahe liegt oder gar schon publik gemacht wurde oder gar Vermögensschädigungen drohen?
Auch ein effizientes und effektives Governance-, Risk- und Compliance-Managementsystem kann nicht jedes Fehlverhalten verhindern. Darüber hinaus ist die Betrugsermittlung Bestandteil eines Compliance Management Systems. Liegt der Verdacht eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben und Regelungen, wie bspw. Wirtschaftsstraftaten, Datenschutz- oder Kartellrechtsverstöße, vor, ist eine schnelle und kompetente Reaktion gefragt, um die drohenden Risiken zu ermitteln und zu minimieren.
Eine unternehmensintern durchgeführte Investigation bringt eine Vielzahl an Herausforderungen und Risiken mit sich. Insbesondere bei der Aufdeckung wirtschaftskriminellen oder kartellrechtswidrigen Handelns ist ein hohes Maß an fachlichem Know-how erforderlich. In diesen Fällen ist eine Sachverhaltsaufklärung durch neutrale und hochspezialisierte Berater Im Interesse des Unternehmens und der Verantwortlichen.
Spätestens wenn die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens droht, sind neben wirtschaftsstrafrechtlichem Wissen fundierte Kenntnisse der strafprozessualen Rahmenbedingungen erforderlich, um sich gegenüber Staatsanwaltschaften und bei Gericht zu behaupten. Gleiches gilt für spezialbehördliche Ermittlungsverfahren.
Unsere Experten aus der Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung unterstützen Sie Hand in Hand bei der unabhängigen, umfassenden und effizienten Untersuchung des Verdachtsfalls und begleiten Sie von der Einleitung von rechtlichen Gegenmaßnahmen bis hin zur Verteidigung gegenüber Staatsanwaltschaften, sonstigen Ermittlungsbehörden und bei Gericht. Dabei können Sie auf eine kompetente und zielführende Beratung und Verteidigung unserer führenden Berater in Wirtschaftsstrafrecht und in sämtlichen Compliance-Bereichen vertrauen.