Aufsichtsräte/Beiräte

Bei Aktiengesellschaften sind Aufsichtsräte zwingend vorgesehen, um als Kontrollorgan das Handeln des Vorstands zu überprüfen. Doch ist es keinesfalls nur großen Unternehmen vorbehalten, einen Aufsichtsrat zu installieren. Oftmals erkennen auch Mittelständler die Vorzüge eines unparteiischen Dritten und etablieren in ihrem Unternehmen einen Beirat.

Denn Aufsichtsräte oder Beiräte können durch ihre neutrale Betrachtung von außen oftmals eine andere Sicht vom Unternehmen im Ganzen und den Entwicklungschancen gewinnbringend einbringen als dies den in das Tagesgeschäft eingebundenen Geschäftsführern möglich ist. Auch bietet dies die Möglichkeit, durch die Einbindung von erfahrenen Branchenkennern neues Know-how und neue Anregungen für das Unternehmen zu gewinnen.

Der Grundstein einer erfolgreichen Arbeit eines Aufsichtsrats oder Beirats liegt - sofern nicht ohnehin gesetzliche Vorgaben greifen - in der klaren strukturierten Regelung der Rechte, Pflichten und Aufgaben. Wir als Berater des Mittelstands stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Fragen der Einrichtung eines Aufsichtsorgans und der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit mit all ihren Aspekten, nicht zuletzt der Vergütung, geht.

Damit Aufsichtsräte oder Beiräte ihre Kontrollfunktion umfassend und effizient ausfüllen können, versorgen unsere Berater Sie mit allen wichtigen Informationen und Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance - ein Thema, das ursprünglich die großen Konzerne im Blick hatte. Doch lassen sich die Vorzüge einer guten Corporate Governance auch auf mittelständische Unternehmen übertragen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Unterstützung bei der Installation eines Aufsichtsrats/Beirats
  • Beratung im Zusammenhang mit Fragen zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
  • Unabhängigkeitsprüfungen für neue Mitglieder
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Aufsichtsrats-/Beiratssitzungen
  • Unterstützung des Aufsichtsrats/Beirats bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgaben, insbesondere
    • des Rechnungslegungsprozesses
    • des internen Kontrollsystems
    • der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems
    • der Wirksamkeit des internen Revisionssystems
  • Erstellung des Berichts zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem
  • Erstellung des Berichts zur Unternehmensführung und zur Entsprechenserklärung gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex
  • Ausgestaltung rechtlicher Vereinbarungen mit Aufsichtsräten/Beiräten
  • Gestaltung eines Vergütungssystems unter Beachtung der steuerlichen Aspekte
  • Beratung des Aufsichtsrats/Beirats in Corporate Governance-Fragen
  • Unterstützung des Aufsichtsrats/Beirats bei Rechtsstreitigkeiten

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