de en

Verrechnungspreise - die aktualisierten Verwaltungsgrundsätze liegen vor!

Am 12. Dezember 2024 hat das BMF die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 veröffentlicht und damit die bis dahin gültigen, aus 2023 stammenden Vorgaben umfassend aktualisiert.

Veranstaltungsdetails
Teilnehmen

Neu aufgenommen wurden dabei Erläuterungen, wie die Finanzverwaltung die Neuregelungen zur Bepreisung von Intercompany-Finanzierungsbeziehungen nach § 1 Abs. 3d und 3e AStG interpretiert und in der Praxis anwenden wird. Dadurch zeichnet sich ein deutlich klareres Bild, unter welchen Voraussetzungen diese Finanzierungsbeziehungen steuerlich anerkannt werden, wenn auch noch nicht alle Zweifelsfragen ausgeräumt wurden. Ebenso neu sind Ausführungen zur Anwendung des sog. „Simplified and Streamlined Approach“ (SSA) der OECD. In bestimmten Konstellationen bejaht die Finanzverwaltung demnach einen vereinfachten Vergütungsansatz für routinemäßige Marketing- und Vertriebsaktivitäten gruppeninterner Vertriebsgesellschaften (auch bekannt als „Pillar I - Amount B“-Ansatz).

Unsere Verrechnungspreisexpertinnen und -experten geben Ihnen in diesem Webinar einen Einblick in diese Neuerungen. Zudem erfahren Sie, welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben.

Inhalte

Erläuterungen zu den wesentlichen Neuerungen im Verrechnungspreisbereich durch die am 12. Dezember 2024 veröffentlichten Verwaltungsgrundsätze 2024, insbesondere

Intercompany-Finanzierungsbeziehungen

  • Zusätzliche gesetzliche Vorgaben
  • Klärung durch die Finanzverwaltung
  • Weiterhin offene Frage

SSA-Konzept der OECD („Amount B“-Regelungen)

  • Verständnis der Finanzverwaltung
  • Praktische Relevanz der Vorgaben
  • Entwicklungen auf internationaler Ebene

Referenten

RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Christian Zimmermann

Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Zum Profil

Die Webinare werden mit GoToWebinar durchgeführt. Die Teilnehmer benötigen einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie alternativ auch über die telefonische Einwahl in die Konferenz.

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.