Immobilienrecht
Gewerbliche und private Immobilien spielen eine ganz besondere Rolle - nicht zuletzt wegen ihres Werts und der großen Kapitalbindung. Zugleich sind die Planung, Errichtung, Bewirtschaftung und Vermarktung von Immobilien ein komplexes Thema. Dies spiegelt sich auch in den rechtlichen Vorgaben wieder, mit denen unsere Rechtsanwälte des Immobilien-Teams bestens vertraut sind.
Ob Sie Immobilien zur Kapitalsicherung halten, an einem Immobilienunternehmen oder einem Immobilienfonds beteiligt oder dafür geschäftsleitend tätig sind, wir beraten Sie in allen rechtlichen Aspekten von Immobilientransaktionen und -investitionen. Neben der Veräußerung, dem Erwerb, der Entwicklung und der Vermarktung umfasst dies auch besondere Gestaltungsformen der Immobilien- und Immobilienprojektfinanzierung.
Auf Grund unseres branchenorientierten und multidisziplinären Ansatzes berücksichtigen unsere Rechtsanwälte des Immobilien-Teams bei der Klärung der immobilienrechtlichen Fragen auch gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte und finden dadurch die für Sie optimale Lösung.
Unsere Leistungen im Überblick
- rechtliche Strukturierung von Investitions- und Akquisitionsprozessen
- Gründung von Zweck- und Akquisitionsgesellschaften
- Durchführung von rechtlichen Due Diligence-Prüfungen
- Gestaltung und Verhandlung von immobilienspezifischen Verträgen, insbesondere
- Grundstücks- und Erbbaurechtsverträge (Asset Deal)
- Gesellschaftsanteilskaufverträge (Share Deal)
- Joint Venture- und Gesellschaftsverträge
- Finanzierungs- und Sicherheitenverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Asset-, Property- und Facility Management-Verträge
- Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge
- Nachbarvereinbarungen
- bau- und planungsrechtliche Beratung bei Immobilienprojekten
- IPO-Beratung, Konzeption von REITs