Öffentliche Hand
Die öffentliche Hand und ihre Unternehmen müssen den Spagat zwischen kostendeckendem Wirtschaften, finanziellen Engpässen, rechtlichen Vorgaben und Wettbewerb mit privaten Anbietern meistern. Zudem werden laufend die rechtlichen, insbesondere auch die steuerlichen Rahmenbedingungen modifiziert. So wird die öffentliche Hand oftmals zum Unternehmer, gerät in die Beihilfe-Falle oder muss sich mit der doppischen Bilanzierung auseinandersetzen.
Sowohl Gebietskörperschaften unmittelbar, Energieversorger, kommunale Einrichtungen, Abfallentsorger als auch auch öffentliche Forschungseinrichtungen - die von ihnen zu behandelnden Themen im Bereich der Rechnungslegung, der Wirtschaftlichkeit, der Besteuerung und der rechtlichen Ausgestaltung sind vielschichtig. Dabei gleicht keine Aufgabenstellung der anderen und es verbietet sich eine pauschale Lösung. Wir sind vor allem in folgenden Branchen unterwegs:
- Ver- und Entsorger, Stadtwerke, Energieunternehmen
- Wirtschaftsförderungsgesellschaften
- Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Häfen oder Messen
- Forschungseinrichtungen wie z.B. Helmholtz, Leibnitz
- Verkehrsunternehmen und -verbünde
- Medien, Rundfunkanstalten, Filmförderung
und zwar in allen Rechtsformen, wie etwa Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Stiftungen, Eigenbetrieben sowie Landes- und Bundesbetrieben.
Wir kennen die politischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen, die an die öffentliche Hand und ihre Unternehmen gestellt werden. Deshalb sind wir in der Lage, individuelle und praxisbezogene Lösungen zu liefern. Von der rechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung bis hin zum Abschlussprüfer oder Sonderprüfer - wir bieten unsere Leistungen aus einer Hand mit einem kontinuierlichen Ansprechpart ner.
Unsere Leistungen im Überblick
- Jahresabschlussprüfungen unter besonderer Berücksichtigung von Sondervorschriften wie Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder, Eigenbetriebsrecht und neuem kommunalen Haushaltsrecht
- Prüfungen nach § 53 HGrG
- Erstellung von Jahresabschlüssen für Eigenbetriebe, Regiebetriebe, etc.
- Steuerliche und rechtliche Beratung, insbesondere steuerliche Gestaltungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten im öffentlichen Bereich
- Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art
- Steuerlicher Querverbund inkl. verbindlicher Abstimmung mit der Finanzverwaltung
- Neuregelung des § 2b UStG inkl. Lösungsansätzen zur Umstellung
- Umsatzsteuerliche Optimierung (Vorsteuer)
- Ausgründungen unternehmerischer Tätigkeiten
- Gebührenrechtliche Fragestellungen
- Beratung von Kommunen, Landkreisen und anderen Gebietskörperschaften
- Steuerdeklaration, auf Wunsch auch Buchhaltungsarbeiten
- Prüfung von Trennungsrechnungen
- Beratung bei beihilferechtlichen Fragestellungen
- Sonderprüfungen, z.B. nach KWKG oder EEG
- Zuwendungsprüfungen / FLC-Prüfungen, z. B. nach FP 7, Horizon 2020, Interreg
- Interne Revision, Risikomanagement sowie Compliance für die öffentliche Hand