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Energierecht

Nicht nur Versorgungsunternehmen, sondern auch Immobilieneigentümer, Industrieunternehmen und Kommunen haben in vielfältiger Weise mit energierechtlichen Fragestellungen zu tun. Die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung von Strom und Wärme über den Transport, die Speicherung und die Verteilung von Gas, Strom und Wärme sowie den Vertrieb von Energie bis zur Energieverwendung durch den Kunden unterliegt rechtlichen Rahmenbedingungen, die von Jahr zu Jahr umfangreicher und komplizierter werden.

Die Inhalte dieser Regelungen werden in weiten Teilen durch Vorgaben aus EU-Richtlinien bestimmt. Wir sind mit all diesen Regelungen bestens vertraut und unterstützen Sie dabei, Ihre unternehmerischen Ziele auf dem Energiemarkt zu erreichen, unabhängig davon, in welcher Marktrolle Sie tätig sind.

Es ist längst schon eine Binsenweisheit, dass die Energiewende dazu führen wird, dass tradierte Geschäftsmodelle überprüft und an die neuen Anforderungen des Marktes angepasst werden müssen. Erzeugungsstrukturen werden dezentraler, das Selbstverständnis vieler Kunden wandelt sich vom Energieabnehmer zum „Prosumer“. Diese Entwicklungen fordern nicht nur kleineren und mittleren Versorgungsunternehmen eine Menge ab. Aber auch die „Prosumer“ selbst sehen sich rechtlichen Anforderungen ausgesetzt, die sie vielfach ohne sachkundige Beratung nicht erfüllen können.

Sie profitieren davon, dass wir seit vielen Jahren als Rechtsberater und Prozessvertreter im Markt tätig sind. Wir haben Antworten auf Ihre energierechtlichen Fragen und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie Ihre Ideen in die Tat umsetzen können.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfen und Verhandeln von Energiehandelsverträgen
  • Erstellen von Energielieferverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsmustern
  • Konzeption von Produkten für den Energievertrieb
  • Regelungen rund um die Grund- und Ersatzversorgung
  • Preisanpassung und gerichtliche Vertretung von Energieversorgern bei der Billigkeitskontrolle von Strom- und Gaspreisen nach § 315 BGB
  • Mieterstrom, Kundenanlagen und Quartiersversorgung
  • Erstellen und Prüfen von Wärmelieferverträgen
  • Erstellen und Prüfung von kommunalen Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang
  • Begleitung von Contractingvorhaben (Energie- und Wärmecontracting)
  • Elektromobilität
  • Verfahren zum Neuabschluss von Wegenutzungsverträgen (Konzessionsverträgen)
  • Vertragsgestaltung im Messwesen
  • Regelungen zum Netzanschluss und zur Netznutzung
  • Vergütung nach EEG und KWKG

 

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