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Nachfolgeplanung

Im Laufe Ihres Lebens haben Sie sich mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Vermögen aufgebaut, das auf Dauer erhalten und gemehrt werden soll. Doch wer kommt, wenn Sie gehen? Wer langfristig denkt, plant die Nachfolge in seinem Unternehmen und in sein Vermögen schon frühzeitig mit ein.

Die richtige Nachfolgeplanung ist eine strategische Herausforderung für ein Unternehmen und eine sehr persönliche Angelegenheit. Für das Unternehmen muss der geeignete Nachfolger identifiziert werden. Auch die Übertragung von Privatvermögen muss optimal gestaltet sein. Nur dann wird den individuellen familiären und unternehmerischen Bedürfnissen ausreichend Rechnung getragen. Dabei kommt es nicht nur auf die richtigen rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen an - auch familiäre und zwischenmenschliche Gesichtspunkte nehmen in der Planung einen großen Raum ein. Auf Grund unserer umfangreichen praktischen Erfahrung in erfolgreichen Vermögensnachfolgen verfügen wir neben der erforderlichen fachlichen Expertise über die Sensibilität und das notwendige Fingerspitzengefühl, um diese sehr persönlichen Fragen für Sie optimal zu lösen. Vertrauen und Vertraulichkeit sind hier oberstes Gebot: deshalb steht Ihnen vom ersten Gespräch bis zum endgültigen Abschluss der Vermögensnachfolge derselbe Experte unseres Hauses zur Seite. Bei Bedarf zieht Ihr persönlicher Ansprechpartner Experten aus den Disziplinen Wirtschaftsprüfung, Rechts- oder Unternehmensberatung hinzu.

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Vermögensnachfolge zu Lebzeiten
  • Unternehmensnachfolge beispielsweise durch Schenkung, Mitarbeiterbeteiligung, Verkauf etc. sowie Durchführung begleitender Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Testamentsgestaltung - Übertragungen von Todes wegen
  • Unternehmensbewertungen
  • Immobilienbewertungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Sicherung des Familienvermögens über Familienstiftungen
  • Einschaltung gemeinnütziger Stiftungen
  • Nachfolgeplanungen mit Auslandsbezug
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Überwachung von Fristen und Gestaltungen