Grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe müssen gemäß der mit Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2024 eingeführten Regelungen in § 1 Abs. 3d und Abs. 3e AStG deutlich mehr Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich dem Grunde und der Höhe nach anerkannt zu werden. Das BMF reagierte auf die Vielzahl von Fragen aus der Praxis mit einem Anwendungsschreiben, das seit 14.08.2024 als Entwurf vorliegt und zu dem zwischenzeitlich zahlreiche Interessenverbände Stellung genommen haben. An einer dieser Stellungnahmen hat Dr. Sebastian Hölscher, Steuerberater und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln, maßgeblich als Mitglied des Arbeitskreises Außensteuerrecht des IDW mitgewirkt. Auf 14 Seiten begrüßt der IDW in vielen Teilen den Inhalt des Entwurfs, fordert aber zahlreiche weitere Änderungen, um die gesetzlichen Vorgaben für die Praxis handhabbar zu machen. Was die Knackpunkte dabei sind, darüber sprechen wir mit Dr. Sebastian Hölscher. ...lesen Sie mehr
Auslandsengagements
In Deutschland verwurzelt, sind Sie als mittelständisches Unternehmen längst weltweit unterwegs. Sie pflegen Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Ländern, erbringen Warenlieferungen und Dienstleistungen rund um den Globus und unterhalten Betriebsstätten sowie Tochtergesellschaften im Ausland.
So verlockend und lukrativ diese internationalen Geschäftsbeziehungen auch sind - so komplex sind die zu beachtenden steuer- und wirtschaftsrechtlichen Anforderungen. Neben unternehmensspezifischen und wirtschaftlichen Kenntnissen ist auch ein umfassendes, aufeinander abgestimmtes proaktives Management sämtlicher damit verbundener Themenstellungen erforderlich. Sind Sie sicher, dass Sie alle steuerlichen Aspekte und deren Wechselwirkungen im Blick haben?
Das erforderliche steuerliche Know-how haben wir in unserem Center of Competence für internationales Steuerrecht gebündelt. Gemeinsam mit den Partnern aus unserem Beratungsnetzwerk identifizieren wir für Sie die aus Ihrem Auslandsgeschäft resultierenden komplexen steuerlichen Themenstellungen und gestalten diese proaktiv. Unser oberstes Ziel besteht darin, Doppelbesteuerungen, die bei internationalen Sachverhalten aufgrund der beteiligten verschiedenen Steuerjurisdiktionen entstehen können, zu vermeiden und die unterschiedlichen formalen Anforderungen der beteiligten Finanzverwaltungen zu erfüllen.