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Arbeitsrecht

Fragen des Arbeitsrechts stellen sich in jedem Unternehmen und unterliegen einem außerordentlich raschen Wandel in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ohne rechtliche Beratung fängt Arbeitsrecht deshalb oft erst mit der Verhandlung über eine Abfindung an. Doch können die sorgfältige Vorbereitung von Kündigung oder Betriebsübergang und die richtige Klausel im Arbeitsvertrag den teuren Gerichtsprozess ebenso häufig vermeiden wie die Klärung der Rechte des Betriebsrats oder des anwendbaren Tarifvertrags. Auch die Prämienregelung oder Zielvereinbarung will sorgfältig erarbeitet sein, wenn sie einerseits die Belegschaft zur Höchstleistung motivieren und andererseits nicht in unüberschaubaren Zahlungspflichten enden soll.

Deshalb gehören sowohl die Vertragsgestaltung als auch die umfassende Beratung im Individual- und im Kollektivarbeitsrecht zum Spektrum unseres rechtlichen Angebots. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Durchführung von Betriebsänderungen bis hin zur Betriebsstilllegung, einschließlich der Verhandlung von Sozialplänen und Haustarifverträgen. Und wenn es doch einmal so weit kommen muss, setzen wir Ihre Interessen deutschlandweit auch gerichtlich durch.

Mit einem Team spezialisierter Fachanwälte stehen wir Ihnen für alle Fragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, des Dienstvertragsrechts und der angrenzenden Gebiete des Sozialversicherungsrechts Rede und Antwort. Dass wir nicht nur Unternehmen, sondern immer wieder auch die Interessen von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten vertreten, schärft unseren Blick für die spezifische Interessenlage jeder Seite.

Ihre arbeitsrechtlichen Fragestellungen drängen, und für Sie zählen praktisch umsetzbare Lösungen. Bei uns erreichen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner deshalb schnell und direkt. Bei Ihrer unternehmerischen Entscheidung und deren Umsetzung beraten wir Sie umfassend und kompetent und unterstützen Sie durch Einbringung unserer praktischen und verhandlungstaktischen Erfahrung.

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratung und Vertretung in arbeits- und dienstvertraglichen Fragen
  • Transaktionsbegleitendes Arbeitsrecht (Betriebsübergänge, arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfungen)
  • Betriebsänderungen (Betriebsübergang, Betriebsverlagerung und Betriebsstilllegung)
  • Individuelle Arbeits- und Dienstverträge
  • Vereinbarungen über variable Vergütungsbestandteile und Fringe Benefits
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Internationale Mitarbeiterentsendung / Personaleinsatz im Ausland (in-bound und out-bound), Expatriate-Verträge
  • Abmahnungen, Kündigungen, Versetzungen aus betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Gründen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Tarifvertragsfragen, insb. Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Haustarifverträgen
  • Betriebsverfassungsrechtliche Fragen, insb. Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
  • Vermeidung von Scheinselbständigkeit
  • Künstlersozialversicherung
  • Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren
  • Deutschlandweite Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten sowie vor Zivil- und Sozialgerichten

 

Unsere Publikationen