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IT-Recht und Datenschutz

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Unternehmen jeder Größenordnung sind heute mit Fragen zum IT-Recht konfrontiert. Software wird gekauft, gemietet oder selbst programmiert, dazu werden Softwarewartungs- und Pflegeverträge abgeschlossen. Domains werden registriert oder gekauft, E-Commerce-Systeme betrieben, eigene Websites veröffentlicht sowie E-Mail-Werbung versandt. All diese Bereiche sind nicht nur technisch anspruchsvoll, sie sind auch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Hier ist guter Rat gefragt. Schon im Vorfeld sollten Weichen richtig gestellt werden, etwa um Krisen bei der Umsetzung von IT-Projekten zu verhindern oder Beanstandungen von Datenschutzbehörden bzw. Wettbewerbsverbänden zu vermeiden.

Wir unterstützen und beraten Sie in allen Fragen des Informationstechnologierechts. Dazu gehören die rechtliche Beratung und Begleitung bei Vertragsabschlüssen wie auch die Unterstützung in Verhandlungen mit der Gegenseite, wenn es in einem IT-Projekt einmal nicht mehr „rund läuft“. Wir vertreten Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren und gegenüber Behörden.

Das Datenschutzrecht betrifft heute jedes Unternehmen. Datenschutzpannen oder -verstöße sind nicht nur ein Compliance-Problem und werden von Datenschutzbehörden verfolgt, sie finden auch in der Öffentlichkeit immer mehr Beachtung. Mit der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind Verstöße gegen den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten spätestens ab Mai 2018 mit hohen Bußgeldern bedroht. Wir helfen Ihnen bei der Vermeidung von Rechtsverstößen und Imageschäden und bei der Umstellung auf die Datenschutzanforderungen der DS-GVO in Ihrem Unternehmen.

Aufgrund der Überschneidungen zwischen IT-Recht, geistigem Eigentum und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen besteht unser Team aus spezialisierten Fachanwälten in den Bereichen Informationstechnologierecht und dem angrenzenden Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng mit dem GBIT (Geschäftsbereich IT-Revision bei RSM Ebner Stolz) zusammen, um die dortige Expertise in Fragen der IT-Sicherheit und bei der praktischen Steuerung von IT-Projekten für Sie nutzbar zu machen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Verträge zum An- und Verkauf von Standard- und Individual-Software
  • Komplexe Vertragswerke zu Softwareprojekten für unterschiedliche Vorgehensmodelle
  • Unterstützung bei IT-Projekten in der Krise
  • Wartungs- und Supportverträge
  • Hardware-Kaufverträge
  • Programmiererverträge
  • Outsourcing-Vereinbarungen und Softwaremiete (ASP, SaaS, Cloud-Lösungen)
  • ESCROW-Vereinbarungen (Source Code-Hinterlegung)
  • Verträge über Homepageerstellung oder andere IT-Dienstleistungen
  • Unterstützung bei Auseinandersetzung um Software-Audits und Software Asset Management (SAM)
  • Rechtliche Beratung in allen Datenschutzfragen
  • Umsetzung der Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (ggf. auch als Projektbegleitung zusammen mit unserem Geschäftsbereich IT-Revision (GBIT))
  • Rechtskonforme Ausgestaltung von Auftragsverarbeitungen
  • Vertretung gegenüber Datenschutzbehörden
  • E-Commerce-Verträge (Webshop-Systeme, Website-Content, AGB)
  • Beratung bei Domainverträgen und Unterstützung bei Domainstreitigkeiten
  • Strafrechtliche Beratung im Bereich des IT-Rechts