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Internationales Steuerrecht

Die Globalisierung der Wirtschaft betrifft nicht mehr nur große Unternehmen, längst werden auch kleine und mittelständische Firmen über die Grenzen hinweg tätig. Sie müssen sich den vielfach unbekannten wie auch komplexen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen im In- und Ausland stellen. Dies gilt umso mehr, als die Finanzverwaltungen nahezu sämtlicher Staaten ihr Steueraufkommen sichern und gar erhöhen müssen. Sie richten daher ihr Augenmerk zunehmend auf grenzüberschreitende Sachverhalte, prüfen diese verstärkt und intensiv.

Allerdings bieten die unterschiedlichen Rechts- und Steuervorschriften zugleich vielfältige Möglichkeiten zur Minderung und Optimierung der steuerlichen Belastung.Wir helfen Ihnen dabei, sich im Dickicht der komplexen Materie des internationalen Steuerrechts zu Recht zu finden, geben Gestaltungsempfehlungen und weisen Sie auf etwaige Risiken hin.

Nutzen Sie unser Know-how bei der Gestaltung Ihrer Investitionen im Ausland sowie bei der internationalen Standortwahl. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Optimierung der Steuerquote, bei Umstrukturierungen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe und der Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen.

Bei Funktionsverlagerungen und der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland stehen wir Ihnen zur Seite, um ungewollte wie auch doppelte Besteuerungen zu vermeiden.

 

Unsere Leistungen im Überblick

In­ter­na­tio­nale Ge­stal­tungs­be­ra­tung

  • Steueroptimierte Gestaltung geplanter Auslandsaktivitäten sowie internationaler Umstrukturierungen Ihres Unternehmens unter Nutzung von Belastungsvergleichen
  • Unterstützung bei der Standortwahl
  • Steuerliche Optimierung von grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen
  • Gestaltung von konzerninternen Finanzierungsstrukturen
  • Unterstützung bei der Entlastung von ausländischen Quellensteuern
  • Beratung zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung

In­ter­na­tio­nale Steu­er­ad­mi­nis­tra­tion

  • Identifikation von steuerlichen Risiken für Ihre Repräsentanz, Betriebsstätte, Handelsvertretung oder Ihr Tochterunternehmen im Ausland
  • Unterstützung bei der Einhaltung inländischer und ausländischer steuerlicher Vorschriften hinsichtlich Ihres Auslandsengagements
  • Prüfung von Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung, z.B. durch Umgestaltung des Auslandsengagements

In­bound-Steu­er­be­ra­tung

  • Beratung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Investoren in Deutschland in allen inländischen Steuerfragen
  • Unterstützung bei der Erfüllung inländischer steuerlicher Pflichten
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerbelastung
  • Unterstützung bei der Gestaltung internationaler Verrechnungspreise

Out­bound-Steu­er­be­ra­tung

  • Gestaltungsberatung bei Investitionen in Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland durch die enge Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern unter Beachtung sowohl des inländischen als auch des ausländischen Steuerrechts
  • Prüfung der inländischen steuerlichen Auswirkungen bestehender Investitionen im Ausland
  • Gestaltungsberatung zur steuerlichen Optimierung der Auslandsinvestition
  • Unterstützung bei der Gestaltung internationaler Verrechnungspreise

In­ter­na­tio­nale Ver­rech­nungs­preise/Funk­ti­ons­ver­la­ge­run­gen

  • Beratung bei der Ausgestaltung von Verrechnungspreissystemen
  • Unterstützung bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Verrechnungspreisdokumentation
  • Durchsetzung internationaler Verrechnungspreissysteme im Rahmen von Advance Pricing Agreements (APA) gegenüber den inländischen und ausländischen Finanzverwaltungen
  • Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen, insb. in Fällen der Funktionsverdoppelung
  • Durchsetzung der steuerlichen Anerkennung der Verrechnungspreissysteme gegenüber den zuständigen Behörden

Um­fas­sende Be­treu­ung von Ent­sen­dun­gen von Mit­ar­bei­tern ins Aus­land bzw. Be­schäfti­gung ausländi­scher Mit­ar­bei­ter im In­land (Ex­pa­tria­tes)

  • Prüfung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit von internationalen Entsendungen für das Unternehmen
  • Entwurf einer betrieblichen Entsenderichtlinie
  • Klärung aller rechtlicher, steuerlicher, sozialversicherungstechnischer und organisatorischer Fragen im Zusammenhang mit Entsendungen
  • Prüfung der rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen einer Entsendung im Einzelfall
  • Beratung bei Fragen der Lohnsteuerabführung und Lohnsteuerhaftung
  • Erstellung der individuellen Steuererklärungen der entsandten Mitarbeiter sowohl im Inland als auch in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern im Ausland
  • Beratung bei der Gestaltung der Reintegration von Mitarbeitern nach der Rückkehr unter rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten

In­ter­na­tio­nale Be­steue­rung von Pri­vat­per­so­nen

  • Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im Ausland erzielten Einkommen, u.a. bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen und bei der Veräußerung von Immobilien im Ausland
  • Prüfung der steuerlichen Folgen der Verlagerung des Wohnsitzes in das Ausland (insbesondere deutsche Wegzugsbesteuerung)
  • Klärung der steuerlichen Folgen der Verlagerung von Vermögen in das Ausland sowohl nach inländischen Steuerrecht als auch in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern nach ausländischen Steuerrecht
  • Prüfung der erbschaftsteuerlichen Aspekte von Vermögen im Ausland
  • Gestaltungsberatung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von ausländischem Vermögen im Schenkungs- bzw. Erbfall

 

Unsere Publikationen