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Environmental Social Governance (ESG)

Nachhaltiges Handeln in Unternehmen ist längst kein Nischenthema mehr. Kunden, Lieferanten, Investoren, Mitarbeitende und die öffentliche Hand haben inzwischen hohe Erwartungen, im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unternehmerischen Entscheidungen mittelständischer Unternehmen. Nachhaltigkeit ist damit nicht nur aus Risikomanagement- und Compliance-Gesichtspunkten bedeutend. Die Transformation hin zu einem nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen bietet zudem viele Chancen und kann zu einem Wettbewerbsvorteil werden.

Be­reits der Be­griff En­viron­men­tal So­cial Go­ver­nance, kurz ESG ver­deut­licht, wie um­fas­send Mit­telständ­ler an das Thema her­an­ge­hen müssen: Ne­ben Um­weltas­pek­ten rücken auch so­ziale Kom­po­nen­ten so­wie Kri­te­rien zur ver­ant­wor­tungs­vol­len Un­ter­neh­mensführung in den Fo­kus.

Für viele Un­ter­neh­men stellt sich da­bei die Frage, wie sie mit den ste­tig wach­sen­den re­gu­la­to­ri­schen An­for­de­run­gen bspw. aus den ver­schie­de­nen um­welt­recht­li­chen Vor­ga­ben, aber auch dem Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz und dem Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz um­ge­hen sol­len. Wel­che Vor­ga­ben müssen zwin­gend ein­ge­hal­ten wer­den und bei wel­chen Re­ge­lun­gen han­delt es sich um frei­wil­lige Selbst­ver­pflich­tun­gen? In wel­chem Um­fang müssen die Ak­ti­vitäten im Be­reich ESG im Rah­men der nicht fi­nan­zi­el­len Be­richt­er­stat­tung oder auf­grund an­der­wei­ti­ger Be­richts­pflich­ten of­fen­ge­legt wer­den? Wel­chen Ein­fluss ha­ben ESG-Kri­te­rien auf den Wert des Un­ter­neh­mens? Und last but not least wel­che Rolle spie­len Steu­er­the­men in die­sem Zu­sam­men­hang?

Um den man­nig­fal­ti­gen neuen An­for­de­run­gen aus den ver­schie­dens­ten Be­rei­chen ge­recht zu wer­den, kom­men auch Mit­telständ­ler nicht um­hin, ihre ei­gene Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie zu ent­wi­ckeln und im Un­ter­neh­men um­zu­set­zen. Da­bei er­for­dert der Um­gang mit all die­sen Fra­gen eine in­ter­dis­zi­plinäre Her­an­ge­hens­weise. Nur so können tragfähige Pro­zesse, die nicht nur die re­gu­la­to­ri­schen An­for­de­run­gen erfüllen, son­dern auch ein wert­vol­les In­stru­ment zur Er­ken­nung von Ent­wick­lungs­chan­cen für Ihr Un­ter­neh­mens dar­stel­len, ent­wi­ckelt und im­ple­men­tiert wer­den.

Bei RSM Eb­ner Stolz können Sie auf ein Team aus der Wirt­schaftsprüfung, Steu­er­be­ra­tung, Rechts­be­ra­tung und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung zurück­grei­fen, das alle re­le­van­ten ESG-The­men im Blick hat. Wir ana­ly­sie­ren, wo Ihr Un­ter­neh­men hin­sicht­lich der Um­set­zung ESG-re­le­van­ter As­pekte steht und er­ar­bei­ten mit Ih­nen eine pas­sende Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie. Ge­mein­sam ma­chen wir Ihr Un­ter­neh­men fit für eine nach­hal­tige Zu­kunft.


Publikationen

  • Neue Berichterstattungspflichten durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

CSRD-Um­set­zungs­ge­setz: Das kommt in Sa­chen Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung auf die Un­ter­neh­men zu

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