Krise & Insolvenz
Die rechtzeitige und zuverlässige Erkennung einer Krisensituation oder von ggf. bereits vorliegenden Insolvenzeröffnungsgründen sowie die Frage nach der Aufrechterhaltung der Going-Concern-Prämisse im Rahmen der externen Rechnungslegung ist für die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens von zentraler Bedeutung.
In der Krise auftretende Fragestellungen in Bezug auf die gesetzeskonforme Einrichtung einer Krisenfrüherkennung im Sinne des § 1 StaRUG, nach dem Vorliegen und dem Eintrittszeitpunkt von Insolvenzeröffnungsgründen sowie der Zulässigkeit der Bilanzierung unter der Annahme der Fortführungsprämisse sind aufgrund ihrer Komplexität und der Folgewirkungen der insofern getroffenen Entscheidungen für die gesetzlichen Vertreter mit Haftungsrisiken verbunden.
In diesem Kontext erlangen auch die Dokumentationen von zeit- und sachgerecht vorgenommenen Sachverhaltsbeurteilungen sowie getroffener Entscheidungen erhebliche Bedeutung.
Ferner sind in den Bereichen Bilanzierung und Erstellung von Jahresabschlüssen der in der Krise oder Insolvenz befindlichen Unternehmen sowie deren Prüfung einige Herausforderungen zu bewältigen. Hier gilt es zunächst die bestehenden Zusammenhänge und Interdependenzen zwischen Bilanz-, Steuer- und Insolvenzrecht zu berücksichtigen, wobei es sich bei dem Insolvenz- und Steuerrecht um schnelllebige Materien handelt, die einem stetigen Wandel unterliegen. Außerdem ist zu beachten, dass nahezu keine Sanierungsmaßnahme ohne bilanzielle und/oder steuerliche Auswirkung bleibt. Und schließlich ist, unter Berücksichtigung der konkreten Krisensituation oder einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse, zu beurteilen, wie bilanzielle Sachverhalte normenkonform abzubilden sind; insbesondere bei Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden, aber auch bei den in Anhang und Lagebericht aufzunehmenden Angaben sind etliche Spezifika zu beachten.
Greifen Sie im Falle einer Krisensituation bzw. in der Insolvenz bei den skizzierten Themen auf die Expertise unseres spezialisierten Wirtschaftsprüfungs-Kompetenzteams zurück und profitieren Sie von unserem interdisziplinären Ansatz, der es uns erlaubt bei besonderen Fragestellungen auf spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater zurückzugreifen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Unterstützung bei der Einrichtung einer Krisenfrüherkennung i.S.d. § 1 StaRUG
- Beurteilung des Vorliegens und des Eintrittszeitpunkts von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11, laufend und retrograd)
- Unterstützung bei HGB-konformer Bilanzierung in der Krise und bei der Vornahme bilanzieller Sanierungsmaßnahmen (Vermeidung der Überschuldung und Verbesserung ratingrelevanter Kennzahlen)
- Prüfung von Jahresabschlüssen mit Going-Concern-Fragestellungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit Going-Concern-Fragestellungen
- Prüfung von Jahresabschlüssen im Insolvenzverfahren
- Erstellung von Jahresabschlüssen im Insolvenzverfahren