Marco Brinkmann
Steuerberater
- marco.brinkmann@ebnerstolz.de
-
Standort Frankfurt am Main
Mendelssohnstraße 87
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 450907-165
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
- Financial Services Tax: Umfassende Beratung von in- und ausländischen Banken, Finanzdienstleistern, Asset Managern, institutionellen Investoren und Private Equity in allen relevanten steuerlichen Fragestellungen
BRANCHEN
- Banken
- Finanzdienstleister
- Private Equity
Artikel
- Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten
- Steuerliche Behandlung unechter Umtauschanleihen
- Kapitalertragsteuereinbehalt von an ausländische Fonds gezahlten Dividenden EU-rechtswidrig
- Erstanwendung des Meldeverfahrens nach §§ 45b und 45c EStG
- Auszahlung eines Provisionsanspruchs in Kryptowährung
- Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte verfassungswidrig
- BMF: Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten
- Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften verfassungswidrig?
- Ausschluss der Steuerbefreiung für luxemburgischen Spezial-Immobilien-Investmentfonds unionsrechtswidrig
- Kapitalanlagerelevante Änderungen durch das geplante Wachstumschancengesetz
- Marco Brinkmann Mitautor des Handbuchs „Kryptowährungen und Token“
- BFH urteilt erstmals zur Besteuerung von Kryptowährungen
Publikationen
- Ertragsteuerliche und bilanzsteuerliche Fragen bei Kryptowährungen als Zahlungsmittel, Recht der Zahlungsdienste, 2.2021, S. 113
- Kommentar in Haase (Hrsg.): Investmentsteuerecht und Beckmann/Scholtz/Vollmer: Handbuch für das gesamte Investmentwesen
WERDEGANG
- Ausbildung zum Bankkaufmann, Frankfurt
- Studium an der TU Darmstadt zum Dipl. Wirtsch.-Ing.
- 2002 - 2007: Manager in GFS Tax bei einer Big 4 Gesellschaft, Frankfurt
- 2005 Bestellung zum Steuerberater
- 2008 - 2020: Director in FS Tax bei einer Big 4 Gesellschaft, München
„Das sind die Weisen, die durch Irrtum zur Wahrheit reisen. Die bei dem Irrtum verharren, das sind die Narren.“
Marco Brinkmann, Steuerberater