Tätigkeitsschwerpunkte
- Steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Unternehmensverteidigung
- Strafrechtliche Präventionsberatung für Unternehmen
- Unternehmensinterne Sonderuntersuchungen
- Individualverteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Umfassende Einführung, Erweiterung und Anpassung von Compliance Management Systemen im Unternehmen
- Rechtssichere Begleitung bei der Einführung von Whistleblower-Systemen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie Übernahme der externen Ombudspersonenfunktion
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Saarbrücken
- Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Zweibrücken
- Staatsanwalt im Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz, u.a. mehrere Jahre bei der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen
- Rechtsanwalt und Partner bei einer Kanzlei in Bonn (Schwerpunktbereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht)
- Rechtsanwalt und Partner bei einer Strafrechtsboutique in Düsseldorf
- seit 2019 Partner bei RSM Ebner Stolz
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
- Ständiger Autor der PStR
Auszeichnungen
- 2024: Auszeichnung als „Best Lawyer 2024“ im Bereich Corporate Governance & Compliance (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2024: Auszeichnung als „Best Lawyer 2024“ im Bereich Steuerrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2024: Auszeichnung als „Best Lawyer 2024“ im Bereich Steuerstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2024: Auszeichnung als „Best Lawyer 2024“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2024: Empfohlen im Bereich Dispute - White Collar Crime (Leaders League Rankings Germany)
- 2024: Empfohlen im Bereich Internal Investigations & Compliance (Leaders League Rankings Germany)
- 2024: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“ 2023/2024)
- 2023: Auszeichnung als „Best Lawyer 2023“ im Bereich Corporate Governance & Compliance (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2023: Auszeichnung als „Best Lawyer 2023“ im Bereich Steuerrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2023: Auszeichnung als „Best Lawyer 2023“ im Bereich Steuerstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2023: Auszeichnung als „Best Lawyer 2023“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2023: Empfohlen im Bereich Dispute - White Collar Crime (Leaders League Rankings Germany)
- 2023: Empfohlen im Bereich Internal Investigations & Compliance (Leaders League Rankings Germany)
- 2022: Auszeichnung als „Best Lawyer 2022“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2022: Auszeichnung als „Best Lawyer 2022“ im Bereich Steuerstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2022: Auszeichnung als „Best Lawyer 2022“ im Bereich Steuerrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2022/2023: Auf Platz 1 der führenden Anwälte im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“)
- 2022: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Compliance (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“ 2022/2023)
- 2022: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“ 2022/2023)
- 2022: Auszeichnung als „TOP-Anwalt 2022“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (WirtschaftsWoche)
- 2021: Auszeichnung als „Best Lawyer 2022“ im Bereich Steuerrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2021: Auszeichnung als „TOP-Anwalt 2021“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (WirtschaftsWoche)
- 2021: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Compliance (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“) 2021/2022)
- 2021: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“) 2021/2022)
- 2020: Auszeichnung als „TOP-Anwalt 2020“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (WirtschaftsWoche)
- Seit 2020: „TOP-100 der meistempfohlenen Wirtschaftsanwälte in Deutschland“ (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“)
- 2020: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Compliance (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“ 2020/2021)
- 2020: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“ 2020/2021)
- 2019: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Compliance (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzelimonitor.de“ 2019/2020)
- 2019: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“ 2019/2020)
Publikationen
- So lauten der Tatbegriff und der Grundsatz der Spezialität bei Auslieferungen (Art. 14 EuA/Ubk), PStR 2024, 100 f.
- Praxisfragen zum Hinweisgeberschutzgesetz in: NZWiSt 2024 Heft 4, Seite 131ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- Schwarzlohn - Schätzung: So wird der Schuldumfang bestimmt, in: PStR 2023, 244 f. (gemeinsam mit Annika Hecker)
- Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Gut gemeint ist nicht durchgängig gut gemacht - in: Compliance-Business-Magazin 03/2023 (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- ESG Compliance in: ESGZ Die Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit & Recht 5/2023, 39 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- Cum-Ex: Verfassungsbeschwerde erfolglos, in: PStR 2023, 100 f. (gemeinsam mit Annika Hecker)
- Steuerhinterziehung durch Erblasser und Erben, in: PStR 2023, 28 f. (gemeinsam mit Annika Hecker)
- Podcast: Hinweisgebersysteme - Der Mittelstand muss handeln
- Weiter Handlungsspielraum, sorgfältige Prüfung – BGH: Bedeutung der Business Judgement Rule für das Vorliegen einer Pflichtverletzung im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB in: Deutscher AnwaltSpiegel - Compliance-Business-Magazin 02/2022 (gemeinsam mit Lara Dietrich)
- Bestätigung der ersten „Cum-Ex“-Verurteilungen: Das sind die Konsequenzen der BGH-entscheidung in: PStR 2021, 269ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- Steigende Relevanz von Compliance Management Systemen im Mittelstand, in: Deutscher AnwaltSpiegel - Compliance-Business-Magazin 03/2021
- Erstes BGH-Urteil zu „Cum-Ex“-Aktiengeschäften, in: PStR 2021, 196ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- Anzeigeverpflichtung bei Straftaten im Unternehmen? in: Deutscher AnwaltSpiegel - Compliance-Business-Magazin 01/2021 (gemeinsam mit Dominic Vallera)
- Interview zum Thema "Verbandssanktionengesetz und die Auswirkungen auf das Steuerstrafrecht" in: DER BETRIEB, Nr. 50, 2020, M18ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Interview zum Thema Verbandssanktionengesetz: „Es wird zu mehr Hauptverhandlungen im Steuerstrafrecht kommen“ in: JUVE STEUERMARKT, November 2020
- Unternehmen im Fokus der Behörden - die Einführung eines Verbandssanktionengesetzes rückt näher in: Handelsblatt Rechtsboard, Mai 2020 (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Die Strafbarkeitsrisiken von Compliance-Verantwortlichen in: Deutscher AnwaltSpiegel - Compliance-Business-Magazin 02/2020 (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- BFH zur Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat in: PStR 2020, 271f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Der Entwurf zum Verbandssanktionengesetz – mögliche Auswirkungen auf das Steuerstrafrecht (gemeinsam mit Christina Odenthal), in: PStR 2020, 10ff.
- BFH zur Steuerschuld nach § 14a Abs. 1 UStG (gemeinsam mit Christina Odenthal), in: PStR 2019, 129f.
- BGH zur Selbstanzeige bei Umsatzsteuerhinterziehung, PStR 2019, 104 (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- BFH zur Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige, PStR 2019, 2f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Hinterziehungszinsen trotz rückwirkendem Wegfall des Schenkungsteueranspruchs? PStR 2018, 220f.
- Durchsuchung und Beschlagnahme bei unternehmensinternen Untersuchungen, PStR 2018, 231ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Neue Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater, PStR 2018, 77f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung in Erbfällen, PStR 2018, 92ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Keine Anrechnung von Kapitalertragsteuer aus Cum-Ex-Aktiengeschäften, PStR 2017, 106ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Grenzen des Verwendungsverbots nach § 393 Abs. 2 S. 1 AO, PStR 2017, 75f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Beilhilfe des Steuerberaters zur Steuerhinterziehung seines Mandanten, PStR 2017, 37ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Ein besonders schwerer Fall: Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 376 AO bei „Altfällen“, PStR 2017, 49f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Leichtfertige Steuerverkürzung durch den Steuerberater? PStR 2016, 333f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zustimmung für Umsatzsteuervoranmeldung nicht erteilt, Taterfolg ist nicht eingetreten, PStR 2016, 288f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung durch den Ehegatten, PStR 2016, 281f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- BFH bejaht Auskunftsersuchen an Presseunternehmen, PStR 2016, 259f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Versuch und Vollendung bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer, PStR 2016, 109f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertragsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, PStR 2016, 181
- Eintrag im Führungszeugnis bei weniger als 90 Tagessätzen, PStR 2016, 173 (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Strafklageverbrauch trotz umfangreicher neuer Erkenntnisse? PStR 2016, 133
- Kann ein Strafbefehl wirksam an einen Steuerberater zugestellt werden? PStR 2016, 105
- Festsetzung der Hinterziehungszinsen war bereits verjährt, PStR 2016, 53
- Kann trotz wirksamer Selbstanzeige eine Verbandsgeldbuße verhängt werden? PStR 2016, 27
- Cum-Ex-Deals: Wann ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht? PStR 2016, 13
Persönliche Leidenschaften
Fußball, Reisen