Steffen Lehmann
Rechtsanwalt, Steuerberater
- steffen.lehmann@ebnerstolz.de
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Standort Hamburg
Ludwig-Erhard-Straße 1
20459 Hamburg
Tel. +49 40 37097-416
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
- Umsatzsteuerberatung national und international
- Dozententätigkeit (Inhouseschulungen, Mandantenveranstaltungen, IHK)
BRANCHEN
- Handel
- Maschinen- / Anlagenbau
- Ernährung
- Erneuerbare Energien
- Immobilien
- Dienstleistungen
Publikationen
- Kurzanalyse zu EuGH vom 28.3.2019 - C 275/18 - Milan Vinš, EU-UStB 2/2019, S. 67
- Der EuGH hatte unter anderem zu entscheiden, ob die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 143 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL zu versagen ist, wenn die betreffende Ware an einen anderen Unternehmer, als den geliefert wird, dessen USt-IdNr. auf der Einfuhranmeldung angegeben war. Kurzanalyse mit Beraterhinweis in EU-UStB 3/2018, S. 82 (mit Eva Rehberg und Dr. Fabienne Boulanger)
- Keine Versagung der Steuerbefreiung aufgrund formaler Anforderung bei materieller Berechtigung, Urteilsbegründung/Beraterhinweis zu EuGH vom 27.9.2012, Rs. C-587/10, EU-UStB 6/2019, S. 68f. (mit Eva Rehberg)
WERDEGANG
- Berufliche Ausbildung in der Industrie
- Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Berlin
- 2006 Zulassung als Rechtsanwalt
- seit 2010 Steuerberater
- 7 Jahre Umsatzsteuerberatung bei Big Four-Gesellschaft
- seit 2012 bei RSM Ebner Stolz
MITARBEIT IN FACHGREMIEN
- CoC Umsatzsteuer