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Energiepreisbremse: Einreichungsfrist für die Schlussrechnung ist der 31.05.2024 - Fristverlängerung möglich
Im Jahr 2023 haben viele Unternehmen staatliche Entlastungen im Rahmen der Erdgas-Wärme-Preisbremse sowie der Strompreisbremse erhalten. Diesbezüglich besteht für Unternehmen in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Einreichung einer Schlussrechnung. Die maßgebliche Frist für deren Einreichung an die Energieversorger ist grundsätzlich der 31.05.2024. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zufolge ist in begründeten Fällen die Beantragung einer Fristverlängerung bis zum 02.09.2024 möglich. Die Beantragung der Fristverlängerung erfolgt über das Portal der Prüfbehörde (https://pruefbehoerde.pwc.de/). ...lesen Sie mehr