Eva Rehberg
Diplom-Finanzwirtin
- eva.rehberg@ebnerstolz.de
-
Standort Hamburg
Ludwig-Erhard-Straße 1
20459 Hamburg
Tel. +49 40 37097-122
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
- Zoll
- Außenwirtschaft
- Verbrauchsteuer
- Energiesteuer
BRANCHEN
- Textil
- Chemie
- Transport / Logistik
- Automobilindustrie
- Handel
- Maschinen-/Anlagebau
- Ernährungsindustrie
- Energie
Artikel
- 15. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus
- Künftiger US-Präsident Donald Trump: Wie sollten sich europäische Unternehmen aufstellen?
- Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur zum 01.01.2025
- Neue Embargo-Codierungen für Ausfuhren nach Russland und Belarus
- Maßnahmen der EU gegen destabilisierende Aktivitäten Russlands
- China vs. EU: Handelskonflikt weitet sich aus
- Exportkontrolle nach Russland: aktualisierte Leitlinien gegen Sanktionsumgehungen
- Update: Neuer Leitfaden zum Freihandelsabkommen mit Neuseeland
- Anpassung der Güterliste der Dual-Use-VO zum November 2024
- Exportkontrolle: Aktualisierung der Ausfuhrliste
- Vorläufige Ausgleichszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge aus China
- Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit Neuseeland am 01.05.2024
- Ratifizierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland
Publikationen
- Das Zusammenspiel von Steuern und Zöllen in der Praxis, DER BETRIEB Nr. 03, 16.01.2023, S. 106.
- Den Gleichklang anstreben - Umsatzsteuer- und Zoll-Compliance, DATEV magazin, Heft 01 2023, S. 14
- Zoll-Compliance - (nur) ein Teil des Ganzen, AW NEXT, Heft 10 2022, S. 6.
- Möglichkeit einer Änderung der Zollanmeldung, Schlussanträge v. 25.02.2020 - C-97/19 - Pfeifer & Langen, EU-UStB 2020, Heft 02 2020, S. 42 (mit Dr. Fabienne Boulanger)
- Möglichkeit einer Änderung der Zollanmeldung, EuGH v. 16.07.2020 - C-97/19 - Pfeifer & Langen, EU-UStB 2020, Heft 03 2020, S. 81 (mit Dr. Fabienne Boulanger)
- Hinzurechnung von in der EU erarbeiteten Softwarewert Zollwert der eingeführten Waren, EuGH v. 10.09.2020 - C-509/19 - BMW, EU-UStB 2020, Heft 04 2020, S. 117 (mit Dr. Fabienne Boulanger)
- Juristische Person als Gesamtschuldner für Verbrauchsteuern, EuGH v. 17.10.2019 - C-579/18 -QC, EU-UStB 2020, S. 9 (mit Dr. Julia Kurzrock)
- Hinzurechnung von Lizenzgebühren zum Transaktionswert zur Zollwertermittlung, EuGH. v. 9.7.2020 - C-76/19 - Curtis Balkan, EU-UStB 2020, S. 77 (mit Dr. Julia Kurzrock)
- Frage der Anwendbarkeit einer zu einem ermäßigten Zollsatz führenden Zollpräferenzmaßnahme, EuGH v. 8.10.2020 - C-330/19 - Exter, EU-UStB 2020, S. 118 (mit Dr. Julia Kurzrock)
- Kurzanalyse zu EuGH vom 28.3.2019 - C 275/18 - Milan Vinš, EU-UStB 2/2019, S. 67
- Ständige Mitarbeit beim EU-Umsatzsteuerberater des Otto-Schmidt Verlages im Rahmen der Kommentierung von Urteilen in Zusammenhang mit Zoll- und Verbrauchsteuern
- Der EuGH hatte unter anderem zu entscheiden, ob die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 143 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL zu versagen ist, wenn die betreffende Ware an einen anderen Unternehmer, als den geliefert wird, dessen USt-IdNr. auf der Einfuhranmeldung angegeben war. Kurzanalyse mit Beraterhinweis in EU-UStB 3/2018, S. 82 (mit Dr. Fabienne Boulanger und Steffen Lehmann)
- Wirtschaftsteilnehmer, die Erstattung von zuvor aufgrund eines Verstoßes gegen das Unionsrecht erhobenen Einfuhrabgaben erhalten, haben Anspruch auf Zinszahlung ab Zeitpunkt d. Abgabenentrichtung, Kurzanalyse zu EuGH vom 18.1.2017, Rs. C-365/15, EU-UStB 2017, S. 13
- Warenführer i.S.d. Art. 96 Abs. 2 ZK ist jede Person, die die Beförderung von dem externen gemeinschaftl. Versandverfahren unterliegenden Waren tatsächlich durchführt, die Beförderung angenommen hat und weiß, dass die Waren dem Verfahren unterliegen, Kurzanalyse zu EuGH vom 21.12.2016, Rs. C-547/15, EU-UStB 2017, S. 15
- Mit Zollwissen beim Kunden punkten, DVZ - Deutsche Verkehrs-Zeitung 2018, Nummer 33
- Die Haftung des Einführers für Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit einer mit der Einfuhr verknüpften Steuerhinterziehung des Erwerbers hängt entscheidend von der Gutgläubigkeit des Einführers ab, EU-UStB 2018, S. 106 (mit Dr. Julia Kurzrock)
- Keine Versagung der Steuerbefreiung aufgrund formaler Anforderung bei materieller Berechtigung, Urteilsbegründung/Beraterhinweis zu EuGH vom 27.9.2012, Rs. C-587/10, EU-UStB 6/2019, S. 68f. (mit Steffen Lehmann)
Veranstaltungen
WERDEGANG
- Studium an der Fachhochschule des Bundes in Münster
- 12 Jahre gehobener Dienst der Zollverwaltung
- 2002 Wechsel in die Beratung
- bis 2016 Partnerin bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Partnerin bei RSM Ebner Stolz seit 2016