Sozialversicherung: Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung
Damit Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung nicht beitragspflichtiger Arbeitslohn sind, ist laut Bundessozialgericht (BSG) erforderlich, dass die pauschale Besteuerung bereits mit der entsprechenden Entgeltabrechnung durchgeführt wird. ...lesen Sie mehr